Recht · Compliance · Transparenzregister

Reminder – Transparenzregister ab 1. Oktober 2026: Welche Frist gilt für Ihre AG oder GmbH?

Scherer Advisory GmbH 29. September 2026 3 Min. Lesezeit

Wir haben das Transparenzregister in diesem Blog bereits zweimal behandelt – im Juni mit den Grundlagen des TJPG und mit dem vom Bundesrat fixierten Inkrafttreten. Heute erinnern wir daran, weil es jetzt ernst wird: Diese Woche wird aus einem Gesetzestext eine Aufgabe. Das revidierte Geldwäschereigesetz und das neue Gesetz über die Transparenz juristischer Personen (TJPG) treten am 1. Oktober 2026 in Kraft. Für die Inhaberinnen und Inhaber von KMU in der Zentralschweiz stellt sich damit nicht mehr die Frage, ob sie melden müssen, sondern bis wann – und wer in ihrer Struktur überhaupt zu melden ist.

2
Tage bis zum Inkrafttreten
1. Oktober 2026 – ab dann laufen die Übergangsfristen für bestehende Gesellschaften

Was sich am 1. Oktober konkret ändert

Bisher mussten AG und GmbH ihr Verzeichnis der wirtschaftlich berechtigten Personen intern führen. Diese Pflicht entfällt mit dem Inkrafttreten des TJPG vollständig. An ihre Stelle tritt die Meldepflicht an das Transparenzregister. Das Register wird vom Bundesamt für Justiz geführt, ist nicht öffentlich und wird nur von Behörden und – unter bestimmten Voraussetzungen – von Finanzintermediären eingesehen. Schweizweit sind über 500'000 Unternehmen betroffen; als zentrale Meldeplattform dient EasyGov.

Die Übergangsfristen: Nicht alle haben zwei Jahre Zeit

Der häufigste Irrtum, den wir in Gesprächen hören: «Wir haben ja zwei Jahre.» Das stimmt nur für einen Teil der Unternehmen. Entscheidend sind Rechtsform, Revisionspflicht und die Frage, ob sämtliche wirtschaftlich berechtigten Personen bereits als Gesellschafter oder Organ im Handelsregister eingetragen sind.

AusgangslageFrist ab 1. Oktober 2026Deadline
Alle wirtschaftlich Berechtigten bereits als Gesellschafter oder Organ im Handelsregister eingetragen (z. B. Einpersonen-GmbH)2 Jahre1. Oktober 2028
AG mit ordentlicher Revision3 Monate31. Dezember 2026
Andere Gesellschaften mit ordentlicher Revision4 Monate31. Januar 2027
AG ohne ordentliche Revision, Aktionäre nicht im Handelsregister ersichtlich5 Monate28. Februar 2027
Übrige Gesellschaften und bestehende ausländische juristische Personen6 Monate31. März 2027

Für eine ordentlich revidierte AG bedeutet das: Die Meldung ist bis Ende Dezember 2026 fällig – mitten im Jahresabschluss.

Die Falle: Eine Handelsregisteränderung verkürzt alles auf einen Monat

Noch wichtiger als die Tabelle ist eine Regel, die viele überrascht. Wird nach dem 1. Oktober 2026 erstmals ein Eintrag einer bestehenden Gesellschaft im Handelsregister geändert, muss die Meldung an das Transparenzregister innerhalb eines Monats nach dieser Mutation erfolgen.

Wichtig: Ein Wechsel im Verwaltungsrat, eine Sitzverlegung nach Zug, eine Statutenänderung oder eine neue Zeichnungsberechtigung genügen – und aus zwei Jahren wird ein Monat. Wer für die kommenden Monate eine Mutation plant, sollte die Meldung an das Transparenzregister gleich mit vorbereiten.

Wer ist wirtschaftlich berechtigt?

Als wirtschaftlich berechtigt gilt jede natürliche Person, die direkt oder indirekt, allein oder in gemeinsamer Absprache mit Dritten, mindestens 25 Prozent des Kapitals oder der Stimmen hält oder die Gesellschaft auf andere Weise kontrolliert. Bei einer einfachen Eigentümerstruktur ist das schnell geklärt. Anspruchsvoller wird es bei Holdingstrukturen, Aktionärbindungsverträgen oder Beteiligungen über ausländische Gesellschaften – Konstellationen, die im Raum Zug häufiger vorkommen als anderswo. Die Kette muss bis zur natürlichen Person nachvollzogen werden. Hält niemand 25 Prozent und kontrolliert auch niemand anderweitig, gilt subsidiär das oberste Mitglied des leitenden Organs als wirtschaftlich berechtigte Person.

Drei Schritte für die nächsten Wochen

Was bei Versäumnissen droht

Vorsätzliche Verletzungen der Meldepflichten können mit Bussen bis CHF 500'000 geahndet werden. Schon eine unvollständige Meldung führt zu einer gebührenpflichtigen Aufforderung zur Nachbesserung. Die Ersterfassung sollte deshalb von Anfang an sauber sein.

Unser Fazit

Das Transparenzregister ist für die meisten KMU keine Hürde – vorausgesetzt, die Frist ist richtig bestimmt und die Eigentümerstruktur sauber dokumentiert. Der kritische Punkt ist nicht der Eintrag selbst, sondern die Vorarbeit. Und die lässt sich in den kommenden Wochen gut in den Jahresabschluss integrieren.

Scherer Advisory bestimmt mit Ihnen die anwendbare Frist, dokumentiert die wirtschaftlich Berechtigten und übernimmt auf Wunsch die Meldung über EasyGov.

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Quellen: Bundesrat, Medienmitteilung 12. Juni 2026 «Bundesrat setzt neue Regeln gegen Geldwäscherei in Kraft» (admin.ch); EasyGov.swiss / Bundesamt für Justiz; Merkblatt EJPD/BJ «Transparenzregister für wirtschaftlich berechtigte Personen»; Art. 51 TJPG. Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar.
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