Es war eine Frage des «Wann», jetzt ist es eine Frage des «Wie schnell». Am 12. Juni 2026 hat der Bundesrat offiziell bekanntgegeben: Das Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen (TJPG) und das revidierte Geldwäschereigesetz (GwG) treten am 1. Oktober 2026 in Kraft.
Für über 500'000 Unternehmen in der Schweiz beginnt damit der Countdown. Wir zeigen, was das konkret bedeutet — und was Sie noch in diesem Sommer erledigen sollten.
1. Oktober 2026 — ab dann läuft die Übergangsfrist für bestehende Gesellschaften
Was sich geändert hat — und was nicht
In unserem Artikel vom 2. Juni 2026 haben wir das TJPG ausführlich erklärt. Die Grundstruktur bleibt unverändert. Neu ist die Gewissheit: Der Bundesrat hat das Datum fixiert. Kein «voraussichtlich Herbst» mehr — sondern ein harter Termin, der für die Übergangsfrist-Berechnung massgebend ist.
Die Übergangsfristen im Überblick
| Situation | Frist ab 1. Oktober 2026 | Deadline |
|---|---|---|
| Alle wirtschaftlich Berechtigten bereits im Handelsregister | 2 Jahre | 1. Oktober 2028 |
| Andere bestehende Gesellschaften | 3–6 Monate | Januar–April 2027 |
| Neu gegründete Gesellschaften | 1 Monat | laufend |
| Handelsregistermutation nach 1. Oktober | 1 Monat | laufend |
Wichtig: Wer zwischen jetzt und dem 1. Oktober eine Handelsregistermutation vornimmt — Sitzverlegung, Kapitalerhöhung, neue Zeichnungsberechtigungen — hat ab dem 1. Oktober automatisch nur noch einen Monat Zeit für die TJPG-Meldung.
Was Sie jetzt konkret tun sollten
- Eigentümerstruktur dokumentieren: Wer hält wie viele Anteile — direkt und indirekt? Ist das Aktienbuch oder Anteilbuch aktuell geführt?
- EasyGov-Konto erstellen: Ab 1. Oktober wird der Meldelink auf EasyGov.swiss freigeschaltet. Wer bereits registriert ist, spart wertvolle Zeit.
- Holding-Strukturen prüfen: Bei mehrstufigen Beteiligungen ist die Ermittlung der wirtschaftlich Berechtigten komplexer. Jetzt klären, nicht im September.
- Handelsregistermutationen koordinieren: Planen Sie eine Mutation im Herbst? Koordinieren Sie den Zeitpunkt — sonst tickt die Einmonatsuhr sofort.
- Sanktionen im Auge behalten: Bei vorsätzlicher Nichtmeldung drohen Bussen bis CHF 500'000 sowie Einschränkungen der Mitgliedschafts- und Vermögensrechte.
Unser Fazit
Der 1. Oktober 2026 ist näher als er klingt. Wer die Sommerferien nutzt, um die Eigentümerstruktur zu klären und sich auf EasyGov zu registrieren, geht entspannt in den Herbst. Wer wartet, riskiert Zeitdruck — oder schlimmer: eine Monatsfrist, die gleichzeitig mit einer geplanten Handelsregistermutation läuft.
Scherer Advisory begleitet Sie durch alle Schritte: von der Klärung der wirtschaftlich Berechtigten bis zur fristgerechten Meldung auf EasyGov.
Ist Ihre Gesellschaft bereit für den 1. Oktober?
Vereinbaren Sie ein kostenloses 30-minütiges Erstgespräch — wir prüfen Ihre Situation und zeigen Ihnen, was jetzt konkret zu tun ist.
Erstgespräch vereinbaren oder direkt anrufen: +41 79 372 04 45