Im August haben wir an dieser Stelle über eine mögliche MWST-Erhöhung geschrieben – damals war noch nichts entschieden. Jetzt liegt eine konkrete Vorlage auf dem Tisch: Am 29. November 2026 stimmt die Schweiz über die Zusatzfinanzierung der 13. AHV-Rente durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer ab. Bei einem Ja steigt der Normalsatz ab 2028 von 8.1 auf 8.5 %. Für KMU in Zug und der Zentralschweiz heisst das: Die nächsten sechs Wochen entscheiden, ob 2027 ein Vorbereitungsjahr wird.
Normalsatz 8.1 → 8.5 %, Beherbergung 3.8 → 4.0 %, reduzierter Satz 2.6 % unverändert – frühestens ab 1. Januar 2028
Worüber abgestimmt wird – und worüber nicht
Die 13. AHV-Rente selbst steht nicht zur Debatte. Sie wurde im März 2024 beschlossen und wird im Dezember 2026 erstmals ausbezahlt – unabhängig vom Ausgang der Abstimmung. Zur Abstimmung steht allein die Finanzierung: Parlament und Bundesrat wollen den Normalsatz um 0.4 Prozentpunkte auf 8.5 % anheben, den Sondersatz für Beherbergung von 3.8 auf 4.0 %. Der reduzierte Satz von 2.6 % für Lebensmittel, Medikamente und Bücher bleibt unverändert. Die Erhöhung ist unbefristet und soll rund CHF 1.5 Milliarden pro Jahr in die AHV bringen. Weil die Sätze in der Bundesverfassung stehen, ist die Abstimmung obligatorisch und braucht Volks- und Ständemehr. Das Inkrafttreten ist frühestens auf den 1. Januar 2028 angesetzt; für 2026 und 2027 ändert sich nichts.
Noch ein Hinweis zur Einordnung: Die Diskussion über zusätzliche Mittel für die Armee, die wir im August beschrieben haben, läuft davon getrennt. Die jetzige Vorlage betrifft ausschliesslich die AHV.
Was 0.4 Prozentpunkte für Ihr Unternehmen bedeuten
Für Unternehmen, die vorsteuerabzugsberechtigt sind und an andere Unternehmen liefern, ist die Erhöhung ein Durchlaufposten – mit Aufwand, aber ohne Kostenfolge. Anders bei drei Gruppen:
- Wer an Privatkunden verkauft – Handel, Gastronomie, Handwerk, Dienstleistungen –, muss entscheiden, ob die 0.4 Punkte weitergegeben werden oder die Marge schmälern. Bei einem Jahresumsatz von CHF 2 Millionen sind das rund CHF 8'000.
- Wer Leistungen ohne Vorsteuerabzug bezieht – Banken, Versicherungen, Ärzte, Vermieter mit nicht optierten Objekten – zahlt die Erhöhung auf allen Einkäufen effektiv.
- Wer mit Saldosteuersätzen abrechnet: Die ESTV wird die Sätze anpassen, wie sie es 2024 getan hat. Ob die neuen Sätze Ihre Branche genau abbilden, lohnt sich zu prüfen – ein Wechsel zur effektiven Methode ist nur zu bestimmten Zeitpunkten möglich.
Die Falle: Nicht das Rechnungsdatum zählt, sondern die Leistung
Beim letzten Satzwechsel per 1. Januar 2024 galt: Massgebend ist der Zeitpunkt, in dem die Leistung erbracht wird – nicht wann die Rechnung gestellt oder bezahlt wird. Dasselbe wird für 2028 gelten. Das hat drei praktische Folgen:
- Verträge mit fester Laufzeit über 2028 hinaus: Wartungsverträge, Abonnemente, Mietverträge mit Option, Werkverträge mit Fertigstellung 2028. Wer heute einen Pauschalpreis «inkl. MWST» vereinbart, trägt die Erhöhung selbst, wenn der Vertrag keine Anpassungsklausel enthält. Neue Verträge sollten ab sofort «zuzüglich MWST zum jeweils geltenden Satz» formulieren.
- Vorauszahlungen und Jahresabonnemente: Eine im Dezember 2027 bezahlte Jahresgebühr für 2028 ist zum neuen Satz abzurechnen. Rechnungen, die Leistungen vor und nach dem Stichtag umfassen, müssen beide Anteile getrennt ausweisen – sonst gilt der höhere Satz für den gesamten Betrag.
- Preisanschriften und Offerten: Preislisten, Webshops, Kassensysteme und Offertvorlagen brauchen per Stichtag neue Sätze. Beim letzten Wechsel haben Unternehmen mit mehreren Systemen die meisten Fehler gemacht.
Formulierungstipp für neue Verträge: «Alle Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer zum jeweils gesetzlich geltenden Satz.» Ein Satz, der 2028 mehrere tausend Franken wert sein kann.
Drei Schritte bis Ende Jahr
- Vertragsinventar anlegen: Welche laufenden Verträge reichen über den 31. Dezember 2027 hinaus, und welche enthalten eine MWST-Klausel? Die Lücken schliessen, solange Nachträge einfach sind.
- Preispolitik festlegen: Weitergeben oder absorbieren – und bei welchen Produkten? Diese Entscheidung gehört in die Budgetrunde 2027, nicht in den Dezember 2027.
- Systeme und Abrechnungsmethode prüfen: Buchhaltungssoftware, Kassen, Fakturierung – wer die Sätze zentral pflegt, hat einen Nachmittag Arbeit; wer sie in fünf Tools einzeln hinterlegt hat, einen Monat. Gleichzeitig die Saldosteuersatz-Frage klären.
Unser Fazit
Ob die Erhöhung kommt, entscheidet sich am 29. November – die Vorbereitung lohnt sich so oder so, denn die Mechanik des Satzwechsels ist dieselbe wie 2024, und die meisten Fehler entstehen bei Verträgen und Vorauszahlungen, nicht bei der eigentlichen Abrechnung. Wer sein Vertragsinventar bis Ende Jahr kennt, kann 2027 in Ruhe planen.
Welche Ihrer Verträge und Preise wären von einer MWST-Erhöhung betroffen?
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