Der Schweizer Mehrwertsteuersatz ist seit Januar 2024 stabil bei 8.1 % — doch das könnte sich bald ändern. Der Bundesrat hat am 24. Juni 2026 eine Vorlage verabschiedet, die den Normalsatz befristet um 0.5 Prozentpunkte anheben würde. Das Parlament berät die Vorlage ab dieser Herbstsession. Für Schweizer KMU lohnt es sich, die Entwicklung im Auge zu behalten und sich frühzeitig vorzubereiten.
Was konkret vorgesehen ist
Die Vorlage sieht folgende Anpassungen vor, befristet auf zwölf Jahre:
Damit läge der Schweizer Normalsatz erstmals über 8.5 % — ein historischer Höchststand, auch wenn er im internationalen Vergleich weiterhin tief bleibt.
Der Weg bis zur Umsetzung
Weil eine Änderung der Mehrwertsteuersätze eine Verfassungsänderung erfordert, ist der Weg klar vorgegeben:
- Parlamentarische Beratung — ab der Herbstsession 2026 in beiden Räten
- Obligatorisches Referendum — Volk und Stände müssen zustimmen
- Frühestmögliches Inkrafttreten — realistischerweise nicht vor 2027 oder 2028
Nichts ist bereits beschlossen, und eine Ablehnung an der Urne ist ein realistisches Szenario. Dennoch lohnt sich eine frühzeitige Auseinandersetzung — Systemumstellungen brauchen Vorlaufzeit.
Warum sich die Vorbereitung trotzdem lohnt
- Preiskalkulation und Verträge: Bei langfristigen Verträgen mit fixen Bruttopreisen — insbesondere B2C, Abonnements, Mietverträge — lohnt sich die Prüfung einer Klausel zur Weitergabe künftiger MWST-Änderungen.
- Buchhaltungssoftware und Kassensysteme: Bei der letzten Satzänderung (2024) mussten viele KMU ihre ERP- und Kassensysteme rechtzeitig anpassen. Individuell konfigurierte Systeme sollten frühzeitig geprüft werden.
- Übergangsregelungen: Massgebend ist der Zeitpunkt der Leistungserbringung, nicht der Rechnungsstellung. Bei Vorauszahlungen und Dauerleistungen entstehen dadurch regelmässig Abgrenzungsfragen.
- Hotellerie und Gastgewerbe besonders betroffen: Der Sondersatz würde um 0.3 Prozentpunkte steigen — spürbar in einem margenschwachen Sektor.
Unser Fazit
Die MWST-Erhöhung ist politisch nicht unumstritten und ihr Ausgang offen. Für Ihr KMU ändert sich heute noch nichts. Aber die Erfahrung aus der letzten Satzänderung 2024 zeigt: Wer frühzeitig vorbereitet ist, erspart sich im Ernstfall unnötigen Stress unter Zeitdruck.
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