Ausgelagerte GwG-Fachstelle

Seit dem 1. Oktober 2026 unterstehen auch Treuhänder, Domizilgeber und Berater dem Geldwäschereigesetz. Wir führen Ihre GwG-Fachstelle – strukturiert, dokumentiert und prüfungssicher. Die Verantwortung bleibt bei Ihnen, die Arbeit nicht.

1. Dez.
2026
Stichtag für das Gesuch um SRO-Anschluss, wenn Sie bereits beim Inkrafttreten unterstellte Tätigkeiten ausgeübt haben. Die Sorgfaltspflichten gelten seit dem 1. Oktober 2026 – auch für bestehende Mandate.

Wer ist neu unterstellt?

Das revidierte GwG erfasst Beraterinnen und Berater, die berufsmässig bestimmte Tätigkeiten ausüben – unabhängig davon, ob sie selbst Vermögenswerte halten oder übertragen. Dazu zählen insbesondere:

  • Treuhand- und Buchhaltungsbüros mit Gründungs- oder Verwaltungsmandaten
  • Domizilgeber und Anbieter von Sitzadressen
  • Berater mit Organfunktionen (z.B. VR-Mandate) für Gesellschaften Dritter
  • Anwalts- und Notariatskanzleien bei strukturierenden Tätigkeiten
  • Unternehmensberater bei Gründung, Strukturierung und Transaktionen

Betroffene müssen sich einer von der FINMA anerkannten Selbstregulierungsorganisation (SRO) anschliessen und die Sorgfaltspflichten organisatorisch verankern – intern oder über eine ausgelagerte Fachstelle.

Was die ausgelagerte GwG-Fachstelle übernimmt

  • ✓Risikoanalyse und interne GwG-Weisungen erstellen
  • ✓KYC-Prozess und Formulare aufbauen: Identifikation der Vertragspartei, Feststellung der wirtschaftlich berechtigten Person
  • ✓Laufende Dossier-Dokumentation und periodische Aktualisierung
  • ✓Abgleich mit dem Transparenzregister und Abweichungsmeldungen
  • ✓Vorbereitung und Begleitung von Verdachtsmeldungen an die MROS
  • ✓Begleitung des SRO-Anschlusses und Ansprechperson gegenüber der SRO
  • ✓Schulung der Mitarbeitenden

Was bei Ihnen bleibt

Die Verantwortung für die Einhaltung der Sorgfaltspflichten und die SRO-Mitgliedschaft lassen sich nicht auslagern. Wir sagen das offen – und bauen die Fachstelle so, dass Sie dieser Verantwortung jederzeit nachweisbar gerecht werden.

Warum Scherer Advisory?

Über 30 Jahre Erfahrung in Wirtschaftsprüfung und Compliance – unter anderem bei PwC und KPMG. Wir kennen Sorgfaltspflichten aus der Prüfungspraxis und sprechen die Sprache der SRO. Unabhängig, mit Sitz in Zug, persönlich und diskret.

Häufige Fragen zur GwG-Compliance

Seit dem 1. Oktober 2026 unterstehen auch Beraterinnen und Berater dem GwG, wenn sie berufsmässig bestimmte Tätigkeiten ausüben – etwa die Gründung, Verwaltung oder Organtätigkeit für Gesellschaften, Domizilgewährung oder strukturierende Beratung. Das gilt unabhängig davon, ob sie selbst Vermögenswerte halten. Ob Ihr Mandatsportfolio betroffen ist, klären wir im Erstgespräch.
Nein. Die Verantwortung für die Einhaltung der Sorgfaltspflichten und die SRO-Mitgliedschaft bleiben bei Ihrem Unternehmen. Auslagern lässt sich die operative Funktion: Risikoanalyse, Weisungen, KYC-Prozess, Dokumentation, Schulung und die Vorbereitung von Meldungen. Genau das übernimmt die ausgelagerte GwG-Fachstelle.
Wer beim Inkrafttreten am 1. Oktober 2026 bereits unterstellte Tätigkeiten ausübt, muss das Gesuch um SRO-Anschluss innert zwei Monaten einreichen, also bis zum 1. Dezember 2026. Wer später neu als Berater tätig wird, hat ab Aufnahme der Tätigkeit zwei Monate Zeit. Die Sorgfaltspflichten gelten ab dem ersten Tag.
Die laufende Betreuung richtet sich nach Anzahl und Risikoprofil Ihrer Mandate. Die Einrichtung (Risikoanalyse, Weisungen, Prozesse) offerieren wir als Pauschale auf Anfrage. Nach einem kostenlosen Erstgespräch erhalten Sie ein konkretes Angebot.

Unsicher, ob und wie Sie betroffen sind?

Das erste Gespräch ist kostenlos und unverbindlich – wir prüfen Ihre Unterstellung und den nächsten Schritt.