Dienstleistung
Seit dem 1. Oktober 2026 unterstehen auch Treuhänder, Domizilgeber und Berater dem Geldwäschereigesetz. Wir führen Ihre GwG-Fachstelle – strukturiert, dokumentiert und prüfungssicher. Die Verantwortung bleibt bei Ihnen, die Arbeit nicht.
Das revidierte GwG erfasst Beraterinnen und Berater, die berufsmässig bestimmte Tätigkeiten ausüben – unabhängig davon, ob sie selbst Vermögenswerte halten oder übertragen. Dazu zählen insbesondere:
Betroffene müssen sich einer von der FINMA anerkannten Selbstregulierungsorganisation (SRO) anschliessen und die Sorgfaltspflichten organisatorisch verankern – intern oder über eine ausgelagerte Fachstelle.
Die Verantwortung für die Einhaltung der Sorgfaltspflichten und die SRO-Mitgliedschaft lassen sich nicht auslagern. Wir sagen das offen – und bauen die Fachstelle so, dass Sie dieser Verantwortung jederzeit nachweisbar gerecht werden.
Über 30 Jahre Erfahrung in Wirtschaftsprüfung und Compliance – unter anderem bei PwC und KPMG. Wir kennen Sorgfaltspflichten aus der Prüfungspraxis und sprechen die Sprache der SRO. Unabhängig, mit Sitz in Zug, persönlich und diskret.
Unsicher, ob und wie Sie betroffen sind?
Das erste Gespräch ist kostenlos und unverbindlich – wir prüfen Ihre Unterstellung und den nächsten Schritt.