Revision · Compliance · Treuhand

GwG-Revision ab 1. Oktober 2026: Warum Ihr Treuhänder bald mehr Fragen stellen wird — und warum das gut ist

Scherer Advisory GmbH 7. Juli 2026 3 Min. Lesezeit

«Warum wollen Sie plötzlich eine Kopie meines Passes?» — Diese Frage werden viele KMU-Inhaber ab Herbst 2026 ihrem Treuhänder stellen. Die Antwort: Das revidierte Geldwäschereigesetz (GwG) tritt am 1. Oktober 2026 in Kraft und bringt neue Sorgfaltspflichten für Treuhänder, Berater und Anwälte.

Was das revidierte GwG konkret ändert

Ab Oktober 2026 entscheidet nicht mehr die Berufsbezeichnung, sondern die Tätigkeit über die GwG-Unterstellung. Wer berufsmässig für Dritte bei folgenden Aktivitäten mitwirkt, untersteht künftig denselben Sorgfaltspflichten wie eine Bank:

Betroffen sind Treuhänder, Buchhalter, Unternehmensberater, Notare und Domizilanbieter — also die meisten KMU-Berater in der Zentralschweiz.

Die drei neuen Kernsorgfaltspflichten

  1. Identifizierung und Überprüfung Ihr Treuhänder muss Sie förmlich identifizieren — mit Ausweisdokument, Handelsregisterauszug und Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten.
  2. Dokumentation Transaktionen, Mandate und Eigentümerstrukturen müssen sorgfältig dokumentiert werden. Aufbewahrungspflicht: 10 Jahre.
  3. Meldepflicht bei Verdacht Bei konkretem Verdacht auf Geldwäscherei besteht Meldepflicht an die MROS — neu auch für Treuhänder verbindlich.

Was sich für Sie praktisch ändert

Unser Fazit

Das revidierte GwG formalisiert, was gute Treuhänder ohnehin tun: Mandate kennen, dokumentieren, auf Risiken achten. Für seriöse KMU-Inhaber ändert sich wenig — ausser etwas mehr Papierkram. Wählen Sie einen Treuhänder, der die neuen Anforderungen professionell umsetzt.

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Quellen: GwG, Revision vom 26. September 2025; Bundesrat, Medienmitteilung 12. Juni 2026; EXPERTsuisse / TREUHAND|SUISSE / SwissAccounting. Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar.
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