«Warum wollen Sie plötzlich eine Kopie meines Passes?» — Diese Frage werden viele KMU-Inhaber ab Herbst 2026 ihrem Treuhänder stellen. Die Antwort: Das revidierte Geldwäschereigesetz (GwG) tritt am 1. Oktober 2026 in Kraft und bringt neue Sorgfaltspflichten für Treuhänder, Berater und Anwälte.
Was das revidierte GwG konkret ändert
Ab Oktober 2026 entscheidet nicht mehr die Berufsbezeichnung, sondern die Tätigkeit über die GwG-Unterstellung. Wer berufsmässig für Dritte bei folgenden Aktivitäten mitwirkt, untersteht künftig denselben Sorgfaltspflichten wie eine Bank:
- Kauf und Verkauf von Immobilien — einschliesslich Share Deals
- Gründung und Strukturierung von Gesellschaften — GmbH, AG, Holdingstrukturen
- Stiftungs- und Trustkonstrukte — Errichtung, Verwaltung, Liquidation
Betroffen sind Treuhänder, Buchhalter, Unternehmensberater, Notare und Domizilanbieter — also die meisten KMU-Berater in der Zentralschweiz.
Die drei neuen Kernsorgfaltspflichten
- Identifizierung und Überprüfung Ihr Treuhänder muss Sie förmlich identifizieren — mit Ausweisdokument, Handelsregisterauszug und Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten.
- Dokumentation Transaktionen, Mandate und Eigentümerstrukturen müssen sorgfältig dokumentiert werden. Aufbewahrungspflicht: 10 Jahre.
- Meldepflicht bei Verdacht Bei konkretem Verdacht auf Geldwäscherei besteht Meldepflicht an die MROS — neu auch für Treuhänder verbindlich.
Was sich für Sie praktisch ändert
- Mandantenfragebogen: Ihr Treuhänder wird Sie nach den wirtschaftlich Berechtigten fragen. Das ist gesetzliche Pflicht — kein Misstrauen.
- Ausweiskopien: Bei neuen Mandaten und wesentlichen Veränderungen (Gesellschafterwechsel, Umstrukturierungen) wird eine formale Identifikation nötig.
- Verschwiegenheit bleibt: Die Pflicht des Treuhänders gegenüber Dritten bleibt vollumfänglich bestehen. Ihre Daten gehen nicht an die Steuerbehörden.
Unser Fazit
Das revidierte GwG formalisiert, was gute Treuhänder ohnehin tun: Mandate kennen, dokumentieren, auf Risiken achten. Für seriöse KMU-Inhaber ändert sich wenig — ausser etwas mehr Papierkram. Wählen Sie einen Treuhänder, der die neuen Anforderungen professionell umsetzt.
Fragen zu den neuen GwG-Pflichten?
Vereinbaren Sie ein kostenloses 30-minütiges Erstgespräch — wir erklären, was sich konkret ändert und was Sie vorbereiten sollten.
Erstgespräch vereinbaren oder direkt anrufen: +41 79 372 04 45