Revision · Compliance · Krypto

FINMA-Revision der Geldwäschereiverordnung: Was die neuen Krypto-Regeln für Ihr KMU bedeuten

Scherer Advisory GmbH 28. Juli 2026 3 Min. Lesezeit

Wir haben im Juli über die GwG-Revision und die neuen Sorgfaltspflichten für Treuhänder berichtet. Parallel dazu hat die FINMA am 12. Mai 2026 einen eigenen Verordnungsentwurf veröffentlicht — die Revision der Geldwäschereiverordnung-FINMA (pOBA-FINMA). Er konkretisiert, wie weit die neuen Pflichten gehen — und bringt eine Neuerung, die viele KMU überrascht: explizite Regeln für Kryptowährungen.

12. Mai 2026
Verordnungsentwurf publiziert
9. Juni 2026
Konsultationsfrist abgelaufen
1. Okt. 2026
Inkrafttreten (mit GwG)

Was die pOBA-FINMA konkret bringt

Der Entwurf konkretisiert drei Punkte, die für KMU direkt relevant sind:

Was das für Ihr KMU bedeutet

Wenn Ihr Unternehmen mit einem Treuhänder, Buchhalter oder Berater zusammenarbeitet, der unter die neue Definition fällt, wird dieser künftig verpflichtet sein, in Ihrem Namen erweiterte Sorgfaltspflichten anzuwenden. Konkret betrifft das:

Für die Praxis: Unternehmen, die bereits sauber dokumentieren — Eigentümerstruktur, Transaktionshintergründe, Herkunft der Mittel — merken von der Revision kaum etwas. Wer bisher informell gearbeitet hat, sollte die Sommermonate nutzen, um Unterlagen zu ordnen.

Unser Fazit

Die pOBA-FINMA ist die technische Ergänzung zur GwG-Revision vom 1. Oktober 2026 — mit einem Fokus, den viele KMU-Inhaber noch nicht auf dem Radar haben: Kryptowährungen. Wer digitale Vermögenswerte im Unternehmen hält oder damit Geschäfte macht, sollte sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen vertraut machen — nicht erst, wenn der Treuhänder im Oktober nachfragt.

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Quellen: FINMA, Verordnungsentwurf pOBA-FINMA (12. Mai 2026), Konsultationsfrist bis 9. Juni 2026; GwG-Revision, Inkrafttreten 1. Oktober 2026 (admin.ch). Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar.
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