Wir haben im Juli über die GwG-Revision und die neuen Sorgfaltspflichten für Treuhänder berichtet. Parallel dazu hat die FINMA am 12. Mai 2026 einen eigenen Verordnungsentwurf veröffentlicht — die Revision der Geldwäschereiverordnung-FINMA (pOBA-FINMA). Er konkretisiert, wie weit die neuen Pflichten gehen — und bringt eine Neuerung, die viele KMU überrascht: explizite Regeln für Kryptowährungen.
Was die pOBA-FINMA konkret bringt
Der Entwurf konkretisiert drei Punkte, die für KMU direkt relevant sind:
- Breiterer Beraterkreis: Der Begriff «Finanzintermediär» wird ausgeweitet — Buchhalter, Treuhänder, Unternehmensberater und Anwälte, die Transaktionen mit Bargeld, Immobilien oder Unternehmensanteilen abwickeln, fallen neu darunter.
- Strengere Identifikationsanforderungen: Wo bisher eine einfache Prüfung genügte, verlangt der Entwurf eine vertiefte Dokumentation der wirtschaftlich Berechtigten — insbesondere bei komplexeren Eigentümerstrukturen.
- Neue Krypto-Regeln: Erstmals werden Transaktionen mit Kryptowährungen explizit in die Sorgfaltspflichten einbezogen — unabhängig davon, ob die Zahlung über eine Börse oder direkt von Wallet zu Wallet erfolgt.
Was das für Ihr KMU bedeutet
Wenn Ihr Unternehmen mit einem Treuhänder, Buchhalter oder Berater zusammenarbeitet, der unter die neue Definition fällt, wird dieser künftig verpflichtet sein, in Ihrem Namen erweiterte Sorgfaltspflichten anzuwenden. Konkret betrifft das:
- Bargeschäfte: Grössere Bartransaktionen werden genauer dokumentiert und hinterfragt.
- Immobiliengeschäfte: Käufe und Verkäufe — auch via Share Deal — erfordern eine formelle Identifikation aller Beteiligten.
- Kryptowährungen: Wer als Unternehmen Kryptowährungen hält, akzeptiert oder damit handelt, sollte damit rechnen, dass der Treuhänder künftig gezielt nachfragt — Herkunft der Mittel, Wallet-Adressen, Transaktionshistorie.
Für die Praxis: Unternehmen, die bereits sauber dokumentieren — Eigentümerstruktur, Transaktionshintergründe, Herkunft der Mittel — merken von der Revision kaum etwas. Wer bisher informell gearbeitet hat, sollte die Sommermonate nutzen, um Unterlagen zu ordnen.
Unser Fazit
Die pOBA-FINMA ist die technische Ergänzung zur GwG-Revision vom 1. Oktober 2026 — mit einem Fokus, den viele KMU-Inhaber noch nicht auf dem Radar haben: Kryptowährungen. Wer digitale Vermögenswerte im Unternehmen hält oder damit Geschäfte macht, sollte sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen vertraut machen — nicht erst, wenn der Treuhänder im Oktober nachfragt.
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