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Abschaffung Eigenmietwert 2029: Warum KMU-Inhaber mit Wohneigentum jetzt handeln sollten

Scherer Advisory GmbH 30. Juni 2026 3 Min. Lesezeit

Am 28. September 2025 haben die Schweizer Stimmberechtigten mit 57,7 Prozent Ja-Stimmen entschieden: Der Eigenmietwert wird abgeschafft. Am 1. April 2026 hat der Bundesrat das Inkrafttreten auf den 1. Januar 2029 festgelegt.

Das klingt weit weg. Aber für KMU-Inhaberinnen und -Inhaber in der Zentralschweiz, die Wohneigentum besitzen, beginnt jetzt die entscheidende Phase: Noch 2.5 Jahre, um die letzten steuerlichen Abzüge optimal zu nutzen — danach gelten die Regeln des neuen Systems.

2.5
Jahre bleiben noch
Ab 1. Januar 2029 gelten die neuen Regeln. Die Übergangsphase bis Ende 2028 ist die letzte Chance für steuerlich wirksame Abzüge.

Was sich ab 2029 konkret ändert

Der Systemwechsel ist tiefgreifend. Wer selbst genutztes Wohneigentum besitzt, muss ab 2029 keinen Eigenmietwert mehr als Einkommen versteuern — das ist die gute Nachricht. Die Kehrseite: Viele der bisherigen Abzüge fallen gleichzeitig weg.

Was entfällt ab 1.1.2029Was bleibt
Eigenmietwert als steuerbares EinkommenUnterhaltskostenabzug bei vermieteten Liegenschaften
Unterhaltskosten- / Pauschalabzug bei selbst genutztem EigentumSchuldzinsabzug bei Vermietung (quotal)
Energiespar- / Umweltschutzabzug (Bund)Ersterwerberabzug (10 Jahre, linear sinkend)
Allgemeiner Schuldzinsabzug bei selbst genutztem EigentumKantonale Energieabzüge (bis 2050 möglich)

Für KMU-Inhaber mit Betriebsliegenschaft: Der Unterhaltskostenabzug bleibt für vermietete oder verpachtete Liegenschaften erhalten. Wer eine Betriebsliegenschaft privat besitzt und ans eigene Unternehmen vermietet, ist vom Systemwechsel anders betroffen als reine Wohneigentümer.

Was Sie bis Ende 2028 tun sollten

Was das für KMU-Inhaber besonders bedeutet

Viele Unternehmerinnen und Unternehmer in der Zentralschweiz haben einen Teil ihres Vermögens in Immobilien investiert. Der Systemwechsel trifft sie oft in mehreren Dimensionen gleichzeitig:

Unser Fazit

Der Eigenmietwert wird abgeschafft — das steht fest. Was viele unterschätzen: Die Übergangsphase bis Ende 2028 bietet erhebliches Optimierungspotenzial. Wer jetzt plant, spart bis zu fünfstellige Steuerbeträge. Wer wartet, verliert die letzten Abzüge ungenutzt.

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Quellen: Bundesrat, Medienmitteilung 1. April 2026 «Reform der Wohneigentumsbesteuerung auf 1. Januar 2029 in Kraft» (admin.ch); EFD, Dossier Reform der Wohneigentumsbesteuerung; HEV Schweiz; UBS Schweiz (Juni 2026). Dieser Artikel stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar.
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