Revision · Interne Kontrolle · KMU

Betrug im KMU: Warum Ihre Revisionsstelle genauer hinschaut – und wie Sie Ihr Unternehmen schützen

Scherer Advisory GmbH 27. Oktober 2026 3 Min. Lesezeit

Am 21. Oktober hat die Eidgenössische Revisionsaufsichtsbehörde ihre Aufsichtsmitteilung zu Betrugsrisiken in der Revision überarbeitet. Die Erkenntnis aus fünf Jahren Überprüfungen: Die Revisionsstellen haben Fortschritte gemacht, aber die Berücksichtigung doloser Handlungen bleibt eine Schwachstelle. Für KMU in Zug und der Zentralschweiz ist das keine Nachricht aus der Welt der Grosskonzerne. Es ist der Hinweis, dass die Frage «Wie schützen Sie sich vor Betrug?» in den kommenden Abschlussprüfungen häufiger gestellt wird – und dass die ehrliche Antwort bei vielen Unternehmen «gar nicht» lautet.

Was die Revisionsstelle prüft – und was nicht

Bei der ordentlichen Revision muss die Prüferin nach dem Standard SA-CH 240 das Risiko wesentlicher Falschdarstellungen aus Betrug beurteilen: Sie befragt Geschäftsleitung und Verwaltungsrat, analysiert ungewöhnliche Buchungen und prüft, ob das Management Kontrollen umgehen kann. Bei der eingeschränkten Revision – dem Normalfall für KMU – ist das anders: Sie ist nicht darauf ausgelegt, Betrug aufzudecken. Die Revisionsstelle plausibilisiert die Jahresrechnung; stösst sie auf Hinweise, meldet sie diese dem Verwaltungsrat.

Das heisst: Der Schutz vor Betrug ist Sache des Unternehmens, nicht der Prüfung. Wer glaubt, die jährliche Revision sei die Betrugskontrolle, hat keine.

Die fünf häufigsten Muster im KMU-Alltag

Allen gemeinsam: Die Buchhaltung stimmt am Ende. Betrug fällt in der Jahresrechnung nicht auf, weil er korrekt verbucht wurde.

Fünf Kontrollen, die jedes KMU haben sollte

5 Regeln
auf einer A4-Seite
Ein internes Kontrollsystem klingt nach Konzern – in der Praxis sind es fünf Regeln, die in einem Nachmittag eingeführt sind

Unser Fazit

Die verschärfte Aufsicht trifft zunächst die Revisionsstellen. Für KMU-Inhaber ist sie die Gelegenheit, eine Frage zu beantworten, bevor sie gestellt wird: Welche Zahlung könnte in Ihrem Betrieb heute ohne Ihr Wissen ausgelöst werden? Wer darauf «keine» sagen kann, hat ein funktionierendes Kontrollsystem. Wer zögert, braucht keinen Konzernprozess, sondern fünf Regeln und einen Nachmittag.

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Quellen: Eidg. Revisionsaufsichtsbehörde, Aufsichtsmitteilung 1/2022 (aktualisiert 21. Oktober 2026); Schweizer Prüfungsstandard SA-CH 240 «Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers im Zusammenhang mit dolosen Handlungen»; EXPERTsuisse, Standard zur eingeschränkten Revision (SER); Art. 716a, 728a und 729a OR. Dieser Artikel stellt keine Rechts- oder Prüfungsberatung dar.
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